Statuten

Statuten des Förderverein Tantramassage Schweiz (nachfolgend FVTM oder «der Verein» genannt).

1. Name und Sitz
[1] Unter dem Namen ,,Förderverein Tantramassage Schweiz" besteht ein Verein gemäß Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
[2] Der Sitz des Vereins ist Zürich.

2. Zweck
Der Verein fördert das Ansehen der Tantramassage in der Öffentlichkeit sowie die Qualität und Ethik der Ausübung von Tantramassage. In diesem Sinne trägt der Verein zur sexuellen Gesundheit (im Sinne der WHO) bei. Zur Realisierung seiner Ziele und Zwecke kann der Verein alle geeigneten Massnahmen ergreifen. Die wesentlichen Grundsätze und Haltungen zur Tantramassage werden in den "Grundsätzen des Vereins" definiert und von den Mitgliedern geteilt.

3. Vereinsstruktur
[1] Dem FVTM können verschiedene selbstständige Vereine angehören, welche sich auf Antrag des FVTM-Vorstandes durch Beschluss der Vereinsversammlung eigenständig konstituieren können.
[2] Die angegliederten Vereine sind selbstständig und haben eigene Statuten und Reglemente, die der Genehmigung des Vorstandes des FVTM unterliegen. Sie dürfen den Statuten und Reglementen des FVTM nicht widersprechen.
[3] Die angegliederten Vereine budgetieren selbstständig und erheben bei ihren Mitgliedern Beiträge.
[4] Der FVTM lädt jährlich zur Konferenz der Vorstände ein. Die Vorstände
orientieren einander über geplante Aktivitäten im bevorstehenden Vereinsjahr. Gemeinsame Interessen und Auftritte gegenüber der Öffentlichkeit werden diskutiert und koordiniert

4. Mitgliedschaft
[1] Jede juristische oder natürliche Person über 18 Jahren, die den Vereinszweck unterstützt und sich mit korrekten Angaben anmeldet, kann Mitglied werden.
[2] Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist jederzeit durch schriftliche Erklärung an den Vorstand möglich. Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn es die Statuten in schwerwiegender Weise verletzt oder seinen Mitgliederbeitrag trotz Mahnung nicht bezahlt. Mit dem Austritt oder Ausschluss erlöschen alle Rechte.
[3] Zum „provisorischen Mitglied“ wird eine Person, die sich für die Mitgliedschaft bewirbt (nach Klärung allfälliger den Beitritt betreffender Fragen) für die Zeitdauer von der Anmeldung bis zur Aufnahme als Vollmitglied durch den Vorstand. Voraussetzung für die Aufnahme ist die Bezahlung des Mitgliederbeitrags. Provisorische Mitglieder haben kein Recht auf Anträge an die Vereinsversammlung, können aber von den Vereinsvorteilen profitieren.
[4] Zum «Ehrenmitglied» kann ein langjähriges Mitglied, das sich durch den Einsatz für den FVTM verdient gemacht hat, von Mitgliedern nominiert, und von der Vereinsversammlung gewählt werden. Ehrenmitglieder sind von der Bezahlung des Mitgliederbeitrags befreit.

5. Mittel
[1] Der Verein finanziert sich über Beiträge der Mitglieder, deren Höhe und Zahlweise von der Vereinsversammlung festgelegt wird.
[2] Weitere Mittel des Vereins können durch private und öffentliche Zuwendungen jeder Art, sowie durch Veranstaltungen irgendwelcher Art beschafft werden.

6. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
• die Vereinsversammlung
• der Vorstand

7. Die Vereinsversammlung
[1] Das oberste Organ des Vereins ist die Vereinsversammlung. Die Vereinsversammlung beschliesst einen Zeitraum für die nächste Versammlung.
[2] Die Vereinsversammlung findet als physische Versammlung, im Ausnahmefall online statt.
[3] Jedes Mitglied hat in der Vereinsversammlung eine Stimme. Jedes Mitglied kann sich durch ein anderes Mitglied mittels schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.
[4] Die Vereinsversammlung fasst ihre Beschlüsse mit der absoluten Mehrheit der Stimmen, wobei Stimmenthaltungen nicht mitgerechnet werden. Ausnahmen sind Beschlüsse zur Änderung der Statuten und zur Auflösung des Vereins, für die Zweidrittelmehrheiten erforderlich sind.
[5] Über die Beschlüsse der Vereinsversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, welches von der Protokollführung zu unterschreiben ist.
[6] Die Vereinsversammlung hat die folgenden Aufgaben:
• Festsetzung und Änderung der Statuten
• Wahl und Abberufung des Vorstandes
• Festsetzung des Mitgliederbeitrages
• Entgegennahme von Jahresrechnung und Jahresbericht des Vorstands sowie Decharge-Erteilung an den Vorstand
• Beschluss über Auflösung des Vereins und Liquidation des Vereinsvermögens
• Verabschiedung von Beschlüssen aufgrund von Anträgen der Mitglieder, welche dabei eine Eingabefrist von 30 Tage vor der Vereinsversammlung einhalten müssen

8. Der Vorstand
[1] Der Vorstand ist das Exekutivorgan des Vereins. Er nimmt alle Aufgaben wahr, die nicht nach dem Gesetz oder den Statuten der Vereinsversammlung zugewiesen sind.
[2] Der Vorstand besteht aus der Präsidentin bzw. dem Präsidenten und zwei bis vier weiteren Vorstandsmitgliedern. Das Präsidium kann auf 2 Personen (Co-Präsidium) verteilt werden.
[3] Der Vorstand verteilt die verschiedenen Vorstandsaufgaben, -Rollen unter sich.
[4] Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren bis zur entsprechenden Vereinsversammlung gewählt. Mehrmalige Wiederwahl ist zulässig.
[5] Der Vorstand ist für die Aufnahme neuer Mitglieder zuständig.
[6] Das Präsidium des FVTM kann nicht das Präsidium von angegliederten Vereinen innehaben.
[7] Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn sich die Mehrheit der amtierenden Vorstandsmitglieder an der Beschlussfassung beteiligt. Beschlüsse werden mit absoluter Mehrheit der Stimmen gefasst, wobei Stimmenthaltungen nicht mitgerechnet werden. Beschlüsse können auch auf schriftlichem Wege, per E-Mail, per Telefon- oder Videokonferenz gefasst werden. Über die Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen, das von der Protokollführung zu unterzeichnen ist.
[8] Die Zeichnungsberechtigung für den Verein regelt der Vorstand selbst. Er ist kollektiv zu zweit unterschriftsberechtigt.
[9] Der Vorstand kommuniziert mit den Vereinsmitgliedern auf elektronischem Weg.
[10] Der Vorstand ist von der Bezahlung des Mitgliederbeitrags befreit.
[11] Der Vorstand ist ermächtigt "HelferInnen / UnterstützerInnen" zu nominieren, die ihn bei der Arbeit unterstützen. Diese Personen haben Zugriff auf die Vorstands-internen Dokumente und können eine "Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!" E-Mail Adresse führen. Die Dauer des Einsatzes der Helfer wird vom Vorstand bestimmt.

9. Inkrafttreten
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung von den Mitgliedern verabschiedet und traten anschliessend in Kraft.

Datum: Vereinsversammlung 5. März 2021

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